Alle angemeldeten Teilnehmer erhalten einen Verzehrgutschein für die After-Zoch-Party.
Teilnahmebedingungen für den Karnevalsumzug in Kesseling
Alle Zugteilnehmer verpflichten sich die folgenden Regeln einzuhalten- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die in Rheinland-Pfalz für Karnevalsumzüge vorgeschriebenen Sicherheitsnormen und Regelungen einzuhalten sind.
- Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass bei Zugmaschinen und Anhängern mit landwirtschaftlichen Kennzeichen (grünes Nummernschild) die KFZ-Versicherung vorab über die Nutzungsänderung für die Teilnahme an einem Brauchtums-/Karnevalsumzug informiert wurde. Eine Versicherung über uns, als Veranstalter, ist nicht möglich.
- Alle teilnehmenden Zugfahrzeuge und die Anhänger müssen verkehrssicher sein und über ein Typenschild verfügen.
- Die Zugfahrzeuge müssen zugelassen und versichert sein. Anzuraten ist, dass der Halter seiner Versicherung die Sondernutzung meldet. Auch hier ist eine Versicherung über uns, als Veranstalter, nicht möglich. Auch während des Zuges gelten die StVO und StGB.
- Die Fahrer der Zugfahrzeuge müssen einen gültigen Führerschein für die entsprechenden Fahrzeuge sowie Erfahrung im Umgang mit den Fahrzeugen haben.
- Vor allem an Wagenbauer ergeht der Hinweis, dass sicherzustellen ist, dass die Wagen so abgesichert werden, dass keine Zuschauer unter den Wagen geraten können. Bei Unfällen haftet der Teilnehmer selbst.
- Verbot: Menschen auf Wagen bei Anreise und Rückreise. Ein Aufsteigen auf den Wagen ist erst in der Zugaufstellung erlaubt.
- Feuerlöscher sind Pflicht auf jedem Wagen mit Aggregat.
- Den Anordnungen der Zugleitung und der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.
- Auf Verlangen der Zugleitung sind die vorgenannten Unterlagen vorzulegen.
Haftung
- Jeder Zugteilnehmer haftet selbst für Schäden, die durch ihn entstehen.
- Jeder Anhänger, ob geliehen oder im Eigentum, ist über das ziehende Fahrzeug versichert. Die eigene Haftpflicht greift nur, wenn er abgehängt ist und geschoben wird. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen oder Anhängern, die während des Zuges beschädigt werden.
- Personenbeförderungen sind während des Zuges auf Fahrzeugen und Anhängern durch Brauchtumserlaubnis gestattet. Um Versicherungsschutz an beförderten Personen zu erhalten, sollte jedoch für jedes Fahrzeug bei seinem Versicherer eine entsprechende Bestätigung eingeholt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Personen auf Anhängern und Fahrzeugen.
Wir wünschen uns allen einen schönen und sicheren Nelkensamstagsumzug in Kesseling und freuen uns über eure Teilnahme.
Eure KG Rot-Weiß Kesseling und die Ortgemeinde Kesseling.
